Motorrad
| Fahrzeuge |
| Klasse A2 |
| Krafträder (auch mit Beiwagen) mit |
| a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und |
| b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, |
| die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| Klasse A (unbeschränkt) |
| – (alle) Krafträder (auch mit Beiwagen) |
| – dreirädrige Kraftfahrzeuge mit von mehr als 15 kW und weitere dreirädrige Fahrzeuge |
| Mindestalter |
| Klasse A2: 18 Jahre |
| Klasse A: |
| a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, |
| b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder |
| c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren. |
| Prüfungen |
| theoretische und praktische Prüfung |
| Theoretische Ausbildung |
| 12 Grundstoffthemen (bei Erweiterung 6 Grundstoffthemen) |
| 4 Sonderunterrichte Motorrad |
| Praktische ausbildung |
| Übungsstunden nach individuellem Bedarf |
| Sonderfahrten (ohne Vorbesitz der Klasse A1) |
| 5 Überlandfahrten |
| 4 Autobahnfahrten |
| 3 Beleuchtungsfahrten |
| Sonderfahrten mit Vorbesitz A1 |
| Seit Januar 2013 kann die Beschränkung ohne Fahrschulausbildung durch Abnahme einer praktischen Prüfung gelöscht werden. Einige Fahrstunden zur Vorbereitung sind jedoch zu empfehlen. |
| Sonderfahrten (ohne Vorbesitz der Klasse A2) |
| 5 Überlandfahrten |
| 4 Autobahnfahrten |
| 3 Beleuchtungsfahrten |
| Sonderfahrten mit Vorbesitz A2 |
| Seit Januar 2013 kann die Beschränkung ohne Fahrschulausbildung durch Abnahme einer praktischen Prüfung gelöscht werden. Einige Fahrstunden zur Vorbereitung sind jedoch zu empfehlen. |
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne genauere Informationen zu.