Motorrad mit Autoführerschein
| Hinweis |
| Seit Jahresbeginn 2020 kann die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen |
| werden. Dies erlaubt das Führen der weiter unten genannten Fahrzeuge ohne Prüfung, |
| jedoch muss eine Schulung in einer Fahrschule besucht werden. |
| Beachten Sie dabei bitte Folgendes: |
| - das Fahren ist mit B196 nur in Deutschland zulässig |
| - ein erleichterter Aufstieg auf größere Motorradklassen ist nicht möglich |
| Möglicherweise ist ein "richtiger" Motorradführerschein für Sie die bessere Wahl! |
| Fahrzeuge |
| Motorräder |
| maximal 125 cm³ |
| maximal 11 kw / 15 PS und 0,1 kw/kg Leistungsgewicht |
| Voraussetzungen |
| Mindestalter 25 Jahre |
| Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren |
| keine theoretische und praktische Prüfung |
| lediglich eine Schulung |
| Schulung Theorie |
| Inhalte der 4 Sonderunterrichte Motorrad |
| Schulung Praxis |
| Mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. |
| Inhalte: |
| Grundfahraufgaben (Einweisung/Anfahrübungen) |
| Fahrten in der Stadt |
| Fahrten auf Landstraßen |
| Fahrten auf Autobahnen |
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne genauere Informationen zu.